Die Informationsplattform für Windkraftanlagen: Alle bekannten und weniger bekannten Modelle

Vertikal

Die Entwicklung der Windturbinen schreitet entgegen aller Prognosen in Riesenschritten voran. Riesig ist auch das Interesse, als Privatverbraucher mit einer Kleinwindanlage an den Vorteilen zu partizipieren. Für den eigenen Garten oder das Hausdach ist eine Windturbine zu verhältnismäßig günstigen Preisen erhältlich.

Unterschiede zwischen horizontalen und vertikalen Windturbinen

Eine Windturbine, wie man sie aus Windparks kennt, leisten über 2.000 Kilowatt bei einer Nabenhöhe von etwa 100 Metern, wo in windreichen Gegenden der Wind umso stärker ist. Die Kleinwindturbine für den Privathaushalt erzeugt den Strom direkt dort, wo man ihn benötigt also nahe an Häusern und hohen Bäumen. Eine entscheidende Kenngröße bei der Stromerzeugung mit einer Kleinwindanlage ist die Windgeschwindigkeit. Während eine große Windturbine pro Quadratmeter Rotorfläche bei einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s über 1.000 KWh Strom jährlich produziert, erzeugt die Kleinwindanlage im Garten 140 KWh bei vier Metern pro Sekunde.

Vertikale Windturbinen unterliegen jedoch, wenn man allein die verfügbaren Windgeschwindigkeiten bedenkt, völlig anderen Betriebsbedingungen als eine Windparkanlage. Eine Kleinwindturbine sollte an einem effizienten Platz aufgestellt werden, da sich sonst durch Verwirbelungen an Hindernissen wie Gebäuden und Bäumen der Ertrag deutlich verringert. Nachbarn dürften sich bei kaum spürbaren Vibrationen nicht beschweren, ebenso sind vertikale Windturbinen mit 30 db deutlich leiser als horizontale Windturbinen. Die Lebensdauer einer Kleinwindturbine wird bei über 20 Jahren angegeben und sind entsprechend wartungsarm. Dadurch amortisiert sich die Anschaffung ziemlich schnell.

Konstanter Ertrag mit einer vertikalen Windturbine

Dadurch, dass vertikale Windturbinen sowohl bei niedriger, als auch bei hoher Windgeschwindigkeit arbeitet, kann ein relativ konstanter ertrag gewährleistet werden. Nicht nur in abgeschiedeneren Wohngebieten ist die Errichtung einer Kleinwindanlage denkbar, durch den geringen Raumbedarf wären sie auch für den Betrieb im städtischen Gegenden nutzbar. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ein Programm namens "Wohnraum-Modernisieren", somit lässt sich die Anschaffung einer Windturbine für private Zwecke auch staatlich fördern. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage ausschließlich Strom für den Haushalt erzeugt und nicht in das öffentliche Stromnetz einspeist. Kleinwindanlagen müssen allerdings auch genehmigt werden. Die Genehmigung unterliegt Vorschriften zu Lärm und Schattenwurf, die unter den regionalen Behörden teilweise stark variieren. Auskünfte darüber kann man sich bei den Bauämtern einholen. Anlagen bis zu 10 m Höhe sind in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, dennoch sollte auf ein statisches Gutachten nicht verzichtet werden.